Herzlich Willkommen!


Im Blög stehen Beiträge zu aktuellen Themen, zu denen der Blögger gerne seine Meinung kundtun möchte.
 
Dies sind die neusten Blög-Einträge:

„Ja, Ihr Paket ist hier, aber Sie bekommen es noch nicht.“

Wie oft erwartet mich am Briefkasten eine Abholungseinladung der Post, zum Abholen bei der Postagentur im Migros. Und wie oft fahre ich kurz vor Ladenschluss vorbei, um das Paket abzuholen. Doch dieses Mal verweigert dies die Migros-Mitarbeiterin.

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„Auf der Abholungseinladung steht doch, dass Sie das Paket erst ab morgen abholen können“, sagt die junge Migros-Mitarbeiterin, die ich vorher noch nie gesehen habe, schnippisch. Ich weise sie darauf hin, dass ich und viele andere das immer so machen und es immer möglich war, das Paket noch am Abend abzuholen. Und ich frage nach, ob denn die nicht zugestellten Pakete noch nicht in der Filiale eingetroffen seien, wie das sonst ĂŒblich ist. „Doch“, antwortet die Frau. „Ihr Paket ist hier, aber Sie bekommen es noch nicht.“ Das sei eine neue Regelung, erklĂ€rt sie. Ich könne morgen wiederkommen. Aber noch nicht bei Öffnung – erst ab 9 Uhr.

Die Kundenfreundlichkeit wurde hier definitiv abgeschafft. Die neue Regelung macht mich sehr wĂŒtend, weil das Paket ja da wĂ€re und ich so extra nochmals zur Migros fahren muss.

Update:

Zwei Tage nach der Reklamation ruft der Migros Kundendienst an. Nach RĂŒcksprache mit dem Filialleiter und dem Regionalleiter werden man zur frĂŒheren Regelung zurĂŒckkehren. Sie fĂ€nden es ebenfalls nicht richtig, dass Pakete, die sich bereits wieder in der Filiale befinden, den EmpfĂ€ngern verweigert werden. Die Post schreibt jeweils „ab morgen“ auf den Abholschein, da lange nicht alle Poststellen und -agenturen die nicht zugestellten Pakete des Tages bereits am Abend erhalten. Es sei nicht die Absicht, damit Postkunden zu verĂ€rgern. Danke.

Neue ZuschneidegebĂŒhr fĂŒr Holz in der Migros

FĂŒr meine Bastelprojekte bestelle ich ab und zu Holz nach genauen Massen. Normalerweise mache ich dies bei der extrem sympatischen Schreinerin im OBI SchönbĂŒhl oder vielleicht mal im Bauhaus Niederwangen. Vorletzte Woche setzte ich auf den kĂŒrzesten Anfahrtsweg und fuhr am Samstagnachmittag zur Migros Do it + Garden Filiale Bern-Wankdorf.

Dort habe beim Zuschneideservice zwei rechteckige Holzbretter bestellt und konnte sie zehn Minuten spĂ€ter bereits abholen. Zu Hause habe ich dann aber festgestellt, dass mir zusĂ€tzlich zum Quadratmeterpreis des Holzes noch drei Schnitte zu je 1.35 Franken in Rechnung gestellt wurden. DarĂŒber war ich sehr ĂŒberrascht, da zusĂ€tzliche SchnittgebĂŒhren sonst ĂŒberall nur geschuldet sind, wenn ein Brett nicht rechteckig ist (Ausschnitt) oder wenn ein im Selbstbedienungsbereich angebotenes Brett zugeschnitten werden soll. Ansonsten gehe ich davon aus, dass das Bereitstellen des Bretts in der von mir gewĂŒnschten Grösse nichts kostet und ich nur den Quadratmeterpreis bezahlen muss. So war das auf jeden Fall bisher immer, wenn ich bei OBI oder Bauhaus Bretter nach eigenen Massen gekauft habe.

Überzeugt davon, dass es sich um ein Versehen handelt, habe ich mich an den Migros Kundendienst gewandt. Und zur Antwort erhalten:

„Das Preisniveau der einzelnen Holzplatten wurde im April um ca. 20% gesenkt. Über unseren Online-Holzzuschnitt können Sie ĂŒber 150 Produkte online bestellen und kostenlos in Ihrer Filiale abholen. Bei Online-Bestellungen ist der Holzzuschnitt also kostenlos.

FĂŒr den Zuschnitt in den Filialen wird jedoch eine Zuschnittpauschale verrechnet. Diese Information finden Sie auf Ihrem Bestellformular: „Erster Schnitt ist gratis, jeder weiterer Schnitt kostet Fr. 1.35 oder nach Aufwand Fr. 84.-/Stunde“.“

Das ist doch Quatsch. Wenn ich beim Metzger an der Theke fĂŒnf Tranchen Schinken bestelle, muss ich ja auch nur den Preis nach Gewicht zahlen und nicht noch eine ZusatzgebĂŒhr fĂŒrs Schneiden. Oder wird das bei Migros jetzt auch eingefĂŒhrt?

Ob die Holzpreise wirklich gĂŒnstiger geworden sind, kann ich nicht beurteilen. Die Online-Bestellmöglichkeit habe ich beim Suchen gefunden: www.doitgarden.ch/de/cp.holzzuschnitt. ABER: Wie will man Online beurteilen, wie sich das Holz anfĂŒhlt, wie schwer oder wie dick es wirklich ist? DafĂŒr braucht es doch einfach die Muster in der Filiale. Ausserdem muss man nach Online-Bestellen 4-7 Tage warten bis zum Abholen. Das ist also alles mehr als unpraktisch.

Die neue ZuschneidegebĂŒhr der Migros ist einfach falsch. In der Zukunft kaufe ich mein Holz und den ĂŒbrigen Heimwerker-Bedarf wieder bei OBI oder bei Kaufhaus.

Wenn der Weihnachtsbaum nur noch halb leuchtet

Wir mögen elektrische Lichter an unserem Weihnachtsbaum. So können wir sie von morgens bis abends geniessen. Nach ĂŒber zehnjĂ€hrigem Einsatz hat unsere Lichterkette den Geist aufgegeben und musste ersetzt werden – vier Tage vor Weihnachten. Zu diesem Zeitpunkt war in der Migros-Filiale SchönbĂŒhl trotz grosser Weihnachtsausstellung das Angebot sehr erlesen. Es gab nur noch kurze Outdoor-Lichterketten, von denen ich drei StĂŒck gekauft habe.

Doch die Weihnachtsfreude liess weiter auf sich warten: Eine der Lichterketten brannte wegen eines defekten Transformers von Anfang an nicht. Ich durfte sie bei unserer lokalen Migros-Filiale zurĂŒckgeben und habe eine neue erhalten. Doch auch die ausgetauschte Lichterkette brannte nur wenige Stunden. Dabei habe ich in der Zwischenzeit extra das VerlĂ€ngerungskabel ausgetauscht, um einen Fehler damit ausschliessen zu können. Ich habe die Lichterkette also erneut zurĂŒckgebracht und stattdessen eine lĂ€ngere Kette derselben Marke gekauft, da es sonst fĂŒr den grossen Baum etwas knapp wird. Am Abend hat’s dann zwar noch dafĂŒr gereicht, sie zu montieren, aber nicht mehr, um den Baum weiter zu dekorieren.

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Zum GlĂŒck! Denn am Weihnachtstag brannte eine weitere der kurzen Ketten nicht mehr. Sowohl Kette als auch Transformer waren kaputt. HĂ€tten die Kugeln bereits gehangen, hĂ€tten wir die meisten davon wieder abhĂ€ngen mĂŒssen. Irgend etwas stimmt mit diesen Lichterketten nicht. Und das zwei Stunden vor Ladenschluss vor Weihnachten und mit mehreren Weihnachtsfeiern vor uns, wĂ€hrend denen die Lichter brennen MÜSSEN! Wir können ja nicht vor einem Baum sitzen, bei dem ein Teil der Lichter nicht leuchtet!

Ich bin also nochmals zu Migros gegangen, um die defekte Lichterkette auszutauschen, schon ziemlich verzweifelt. Ein weiteres Mal werde ich nicht vorbeikommen können. Ich habe der Dame am Kundendienst – dieselbe wie beim letzten Umtausch – erklĂ€rt, dass es sich um einen Herstellungsfehler oder etwas Ă€hnliches handelt. Ich werde sicherheitshalber vier neue Lichterketten kaufen und mit nach Hause nehmen und dann nach dem neuen Jahr sĂ€mtliche Lichterketten wieder zurĂŒckbringen. Ich habe das Vertrauen in das Produkt völlig verloren.

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Schlussendlich haben wir unsere Weihnachtsfeiern gut ĂŒberstanden. Wir mussten zwar beim Dekorieren nochmals einen defekten Transformer austauschen, aber immerhin ging das, ohne die Lichterkette abzunehmen. Dann haben alle Lichtchen bis nach Neujahr gebrannt.

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Am ersten Wochenende nach Neujahr habe ich dann mit allen Lichterketten erneut beim lokalen Migros Kundendienst vorbeigeschaut. Doch die Dame heute hatte kein VerstĂ€ndnis fĂŒr mein Anliegen. Sie könne höchstens die drei noch verschlossenen Boxen und die defekte Kette zurĂŒcknehmen, aber nicht die geöffneten, die noch brennen. Und das, eben, obwohl ich das Vertrauen in die Migros-Lichterketten komplett verloren habe und nicht nochmals die Weihnachtstage damit verbringen will, reihenweise Lichterketten auszutauschen. Nein, dieses Jahr wollen wir frĂŒhzeitig ein qualitativ besseres Produkt eines andern Herstellers kaufen, mit dem wir hoffentlich weniger Pech haben. Da haben wir definitiv keinen Bedarf mehr fĂŒr die Migros-Lichterketten, die ja dann sicher auch in einer leicht anderen Farbe leuchten wĂŒrden als die Migros-Ketten.

Ich erwarte immer noch von Migros, dass die restlichen Lichterketten zurĂŒckgenommen werden.

Schweiz bestiehlt FlĂŒchtlinge

So entsetzt war ich schon lange nicht mehr. Da beklauen die Schweizer Behörden ganz legal FlĂŒchtlinge und lassen ihnen nur 1’000 Franken. Stellt Euch vor, WIR mĂŒssten wegen einem schrecklichen Krieg in der Schweiz unser Land verlassen. Am Fluchtort wĂŒrden die Behörden UNS alles Geld und die geretteten FamilienerbstĂŒcke wegnehmen und unser Bankkonto plĂŒndern. Wir hĂ€tten nichts mehr, um fĂŒr unsere Familie zu sorgen, dĂŒrften nicht arbeiten und könnten uns nicht mal mehr die RĂŒckreise leisten, wenn der Krieg vorbei ist. Das ist DIEBSTAHL und eine Verletzung der Eigentumsgarantie, obwohl die in der Bundesverfassung steht. Wir leben hier in einem Unrechtsstaat.

Zum Artikel im „20 Minuten“: www.20min.ch/schweiz/news/story/-Eheringe-werden-nicht-eingezogen–25590727

Ein Kind kann nicht zwei VÀter haben: enttÀuscht vom Bundesgerichtsurteil

Das Bundesgericht hat entschieden: Ein Kind, das im Ausland von einer Leihmutter fĂŒr ein gleichgeschlechtliches Paar ausgetragen wurde, darf rechtlich gesehen nicht zwei VĂ€ter haben. Erlaubt sind ausschliesslich je ein mĂ€nnliches und ein weibliches Elternteil. Zur Medienmitteilung des Bundesgerichts.

Das Bundesgericht begrĂŒndet sein Urteil damit, dass das in der Schweiz geltende Leihmutterverbot umgangen wurde und der Eintrag zweier MĂ€nner deshalb gegen den Ordre public verstösst. Das ist rechtlicher Quatsch.

GrundsĂ€tzlich gelten die Gesetze eines Landes immer nur innerhalb der eigenen Landesgrenzen. Was im Ausland passiert, geht Gesetzgeber und Richter nichts an. Ausnahmen sind nur fĂŒr seltene FĂ€lle vorgesehen, bei denen es um besonders schwere Verbrechen wie beispielsweise Kindsmissbrauch geht. Voraussetzung fĂŒr eine Verurteilung in der Schweiz ist dabei immer, dass die Tat auch im Land der Verbrechensbegehung strafbar ist, dort aber nicht verfolgt wurde. Das Bundesgericht stellt den Wunsch zweier Menschen, gemeinsam ein Kind grosszuziehen und ihm Liebe und Geborgenheit zu geben, mit dem Schlimmsten gleich, was man einem Kind antun kann. Das gibt vor lauter KopfschĂŒtteln ja fast ein Schleudertrauma.

Zugegeben: Das ist natĂŒrlich etwas ĂŒberspitzt formuliert und das Strafrecht lĂ€sst sich nicht 1:1 auf die zivilrechtliche Ausrede des Bundesgerichts anwenden. Trotzdem ist es es rechtlich mehr als bedenklich. Es verweigert dem Kind sĂ€mtliche Rechte, die aufgrund des KindsverhĂ€ltnis sonst bestehen. Ärzte dĂŒrfen ihm im medizinischen Ernstfall beispielsweise keine Auskunft ĂŒber den Zustand von Papi II geben, es hat keinen Unterhaltsanspruch, nicht automatisch ein Recht auf Versorgerschaden und auch keinen Erbanspruch. Und muss hohe Erbschaftssteuern bezahlen, falls es doch etwas erbt. Das Urteil belegt einmal mehr, dass wir uns in der Schweiz immer mehr vom Kindswohl entfernen.

Und es ist sehr engstirnig. Denn: Nicht nur die Leihmutterschaft ist in der Schweiz verboten, nein, sondern beispielsweise auch die PrĂ€implantationsdiagnostik (zumindest bis zu den kommenden Abstimmungen am 14. Juni 2015). Daher reisen jĂ€hrlich viele Paare ins Ausland, um sich dort der hier verbotenen Prozedur zu unterziehen. Dazu rĂ€t ja sogar Bundesrat Berset. Die dabei gezeugten Kinder werden in der Schweiz dann aber ganz normal anerkannt, haben dieselben Rechte wie „legal“ gezeugte Kinder. Wieso verlangt das Bundesamt fĂŒr Justiz (es war im vorliegenden Fall KlĂ€gerin) nicht auch hier, dass den Kindern hier Rechte verweigert werden, am liebsten wohl gleich die Schweizer StaatsbĂŒrgerschaft?

Das KindsverhĂ€ltnis kann ausserdem auch zu anderen Personen als zu den biologischen Eltern bestehen. Die Eltern mĂŒssen dem Zivilstandesamt schliesslich keinen DNA-Test vorlegen, um zu beweisen, dass sie (beide) die Eltern sind. In der Ehe geborene Kinder gelten automatisch als von den Ehepartnern abstammend. Bei unverheirateten MĂŒttern können Kinder auch von einem Mann anerkannt werden, der nicht der biologische Vater ist. Und natĂŒrlich gibt es die Adoption. Wieso wird hier Artikel 8 der Bundesverfassung so beilĂ€ufig ignoriert, der besagt, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und dass niemand diskriminiert werden darf, egal aus welchen GrĂŒnden?

Wenn ĂŒberhaupt mĂŒssten die Schweizer Behörden eigentlich bei jedem Paar nach dem Grund fragen, wenn es ins Ausland reist, und ihm die Ausreise verweigern, wenn die „Gefahr“ besteht, dass es im Ausland eine Leihmutter beauftragen oder PrĂ€implantationsdiagnostik durchfĂŒhren könnte. HIER mĂŒssten die Behörden ansetzen, und nicht das spĂ€ter Kind bestrafen. Es hat schliesslich nichts unrechtes getan.

Ausserdem: Das Bundesgericht kann nur verbieten, rechtlich gesehen zwei VĂ€ter zu haben. Es kann nichts dagegen unternehmen, dass das Kind faktisch sehr wohl zwei VĂ€ter hat. Wie und mit wem man ohne Trauschein zusammenlebt, kann das Gericht zum GlĂŒck noch nicht verbieten – mit Ausnahme des Beischlafs mit einem direkten Verwandten (Inzestverbot). Die verweigerte Eintragung des zweiten Vaters bringt also ĂŒberhaupt nichts. Genauso wie die Eintragung eines Vaters und einer Mutter faktisch nichts bringt, wenn diese nichts oder nichts mehr mit dem Kind zu tun haben möchten. Das Gericht kann ein Elternteil höchstens dazu bringen, dem Kind Unterhalt zu zahlen, aber nicht, ihm ein richtiger Vater oder eine richtige Mutter zu sein.

Mit den zwei VĂ€tern hat das Kind sicher ein geborgenes, erfĂŒlltes Leben und wird genauso geliebt – oder vielleicht sogar noch mehr – wie in konventionell zusammengesetzten Familien. Und darauf sollte es ALS EINZIGES ankommen. Ist es wirklich besser, sich als Richter hinter GesetzesbĂŒchern und Ausreden zu verstecken, um jemand anderem die eigene, erzkonservative Meinung aufzuzwingen? Nein.

Urteil des Bundesgerichts vom 21. Mai 2015 (5A_748/2014)

Die Angst von Swatch vor der Apple Watch

Nick Hayek, der CEO des Schweizer Uhrenherstellers Swatch, betont bei jeder Gelegenheit, wie wenig ihn doch der bevorstehende Verkaufsstart der Apple Watch stört. Sie wĂŒrden sich lieber darauf konzentrieren, Uhren herzustellen, die die Zeit anzeigen. Smartwatches werden sich ja sowieso nicht durchsetzen. Die braucht niemand. Was ja beim iPad auch alle gesagt hatten – und falsch lagen.

In Tat und Wahrheit scheint Swatch aber grosse Angst vor Apples Uhr zu haben. Auf jeden Fall hat Swatch vor kurzem „One more thing“ als Schweizer Marke registriert, den berĂŒhmten Satz des verstorbenen Apple-Chefs Steve Jobs, mit dem er so gerne neue Produkte oder grossartige Neuerungen vorstellte. Steve Jobs‘ Satz steht steht fĂŒr Innovation, visionĂ€res Denken, neuste Technik… und eine grosse Portion Humor. Swatch hofft nun sicher, dass sie durch den Besitz des Satzes als Marke automatisch auch ein bisschen von alldem bekommen.

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Die Apple Watch ist ab dem 25. April 2015 in ausgewÀhlten LÀndern erhÀltlich. Der Verkaufsbeginn in der Schweiz steht noch nicht fest.

Falscher Frankenstein im PathĂ© KĂŒchlin Basel

Das Kino PathĂ© KĂŒchlin Basel hat heute die falsche Version der TheaterauffĂŒhrung von Frankenstein gezeigt, nĂ€mlich nicht wie angekĂŒndigt mit Benedict Cumberbatch als Kreatur, sondern als Frankenstein. Wir sind davon schwer enttĂ€uscht, hatten wir uns doch sehr auf diese Vorstellung gefreut und sind extra dafĂŒr von Bern angereist. Als Victor Frankenstein hat Benedict Cumberbatch eine viel kleinere und weniger interessante Rolle. Damit werden wir seine sicher grossartige Mimik und Gestik als Kreatur wohl nicht mehr erleben. Wir verlangen mindestens die bezahlten 2x 30 Franken zurĂŒck, wenn nicht auch noch eine EntschĂ€digung fĂŒr die vergebliche Hin- und RĂŒckreise (200 Autokilometer).

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Wir hatten schon im Kino selbst nach dem Film reklamiert. Der PathĂ©-Mitarbeiter wollte oder eher konnte nichts machen und hat empfohlen, dass wir uns per E-Mail beschweren. Wir haben erst nach der Vorstellung reklamiert, weil wir zuerst nicht sicher waren, ob wir falsch nachgeschaut und uns in der Vorstellung getĂ€uscht hatten. Doch auf der PathĂ©-Webseite war ganz klar aufgefĂŒhrt, dass es sich um die Version mit Benedict Cumberbatch als Kreatur handelt. Als wir uns vergewissert hatten, war es ohnehin zu spĂ€t, um den Film abzubrechen und den richtigen zu starten. Hat denn bei PathĂ© vor oder wĂ€hrend der Vorstellung kein Mitarbeiter ĂŒberprĂŒft, ob die richtige der beiden Versionen lĂ€uft?

Immerhin am nÀchsten Morgen trifft die folgende Stellungnahme von Pathé ein:

Liebe Freunde des National Theatres London
Gestern wurde versehentlich die Frankestein Version mit dem „Cast Miller“ gezeigt anstelle der AuffĂŒhrung mit der Besetzung „Cumberbatch“. HierfĂŒr entschuldigen wir uns bei Ihnen!
Es handelte sich hierbei um einen menschlichen Fehler des diensthabenden Operateurs, der leider nicht rĂŒckgĂ€ngig gemacht werden kann.
Wir haben beschlossen, Ihnen diesen Genuss mit der Schauspielbesetung „Cumberbatch“ in einer Sondervorstellung im Saal 4 inklusive CĂŒpli am Mittwoch, den 12. November 2014 um 20:00 UHR zukommen zu lassen. FĂŒr den Eintritt zĂ€hlt Ihr Ticket der letzten Vorstellung. Da es sich um einen anderen Saal handelt, bieten wir Ihnen an, Ihr Ticket vorab gegen einen Sitzplatz an unserer Kinokasse zu tauschen oder per Telefon unter +41 61 201 2517 zu reservieren.
Diese Sondervorstellung lĂ€uft parallel zur Version „Miller als Creature“, die im Saal 3 laufen wird.
Da uns dieser Fehler aufrichtig Leid tut, möchten wir Ihnen zusĂ€tzlich gerne als kleines Trostpflaster ein Kinofreiticket zukommen lassen, welches Sie fĂŒr jeden aktuellen Kinofilm innerhalb eines Jahres einlösen können. HierfĂŒr bitten wir Sie uns Ihre Anschrift mitzuteilen.
Wir danken Ihnen fĂŒr Ihr VerstĂ€ndnis und Ihre Treue.
Mit freundlichen GrĂŒssen
PathĂ© KĂŒchlin AG
Rolf Köchl
Cinema Manage

Die Stellungnahme im PDF-Format:

Stellungnahme Pathé Küchlin _Vorstellung Frankenstein am 15 OKT 2014

Zu blöd, dass wir am Ersatzdatum in den Ferien sind.

ombudscom-Schlichtungsverfahren gegen Orange eingeleitet

Wie im frĂŒheren Blög-Beitrag berichtet hat mich Orange mit falschen Versprechungen zum Abowechsel bewogen und ist nun weder bereit, die vereinbarten Abovertragsbedingungen einzuhalten, noch mich auf meinen bisherigen Abotyp zurĂŒckwechseln zu lassen. Ich habe deshalb ein Schlichtungsverfahren bei ombudscom, der Ombudsstelle der Telekommunikationsbranche, eingeleitet.

Nachdem ich die gewĂŒnschten Unterlagen eingereicht und AuskĂŒnfte erteilt habe, hat ombudscom vor ein paar Tagen die Einleitung des Schlichtungsverfahrens bestĂ€tigt.

Gestern wurde ich von Orange erneut telefonisch kontaktiert. Eine Frau K hat sich auf die Kopie des Schlichtungsbegehrens bezogen, die ich Orange zugestellt hatte. Sie wisse gar nicht, wo das Problem lĂ€ge, schliesslich sei mir mit den 5 Franken Rabatt pro Monat bis zur nĂ€chsten VertragsverlĂ€ngerung eine gute Lösung angeboten worden. Ich solle mich doch dafĂŒr entscheiden. Das MobilfunkgeschĂ€ft sei so schnelllebig, dass es dann sicher ein besseres Abo gĂ€be, auf das ich wechseln könne. Orange sei auf keinen Fall bereit, mich auf das bisherige Abo zurĂŒckwechseln zu lassen, und auch die Ombudsstelle könne hier nichts ausrichten. Ich habe weder Anspruch auf einen bestimmten Abopreis noch Abotyp auf Lebenszeit.

Ich habe ihr widersprochen, dass ganz klar etwas Anderes vereinbart wurde. Auf meine Frage, wieso sich Orange nicht an diese Vereinbarung halten wolle, ist sie ausgewichen. Ebenso auf meine Information, dass die Abopreise bzw. -konditionen seit meinem Abo-Abschluss im Jahr 2008 nur teurer oder schlechter (d.h. weniger enthaltene Leistungen) wurden. Und auch darauf, dass es mir frei stehe, den einmal abgeschlossenen Abovertrag jÀhrlich (zu den selben Bedingungen) zu verlÀngern.

Da sie mir auch nichts anderes anbieten wollte als die ĂŒbrigen drei Orange-Mitarbeiter, mit denen ich bisher gesprochen hatte, habe ich abgelehnt und Frau K auf das eingeleitete Schlichtungsverfahren verwiesen. Orange werde in KĂŒrze von der ombudscom zur Einreichung einer schriftlichen Stellungnahme aufgefordert.

Handy-Abo: Orange verspricht mehr, als es halten will

Seit dem 24. Juli 2008 bin ich Kunde von Orange. Ich habe bei Orange das damals neu erhĂ€ltliche iPhone 3G gekauft und ein „iPhone Optima 30“-Abonnement abgeschlossen. In diesem inbegriffen waren 30 GesprĂ€chsminuten auf Schweizer Fest- und Mobilfunknetznummern, 50 SMS, 1 GB Datentransfer und kostenlose Anrufe auf 3 Lieblingsnummern aus dem Schweizer Fest- und Mobilfunknetz zu einem monatlichen Preis von 44 Franken. Diesen Vertrag habe ich jĂ€hrlich jeweils fĂŒr 12 Monate verlĂ€ngert, einmal (im Jahr 2010) beim verbilligten Kauf eines neuen iPhone 4, danach jeweils ohne Kauf eines neuen Mobiltelefons, wobei ich einen monatlichen SIM-only-Rabatt von 15 Franken erhalten habe, womit mich das Abo seit einiger Zeit monatlich 29 Franken kostet. Die enthaltenen Leistungen reichen fĂŒr meine BedĂŒrfnisse in der Regel aus.

Das „iPhone Optima 30“-Abonnement kann seit lĂ€ngerer Zeit nicht mehr neu abgeschlossen werden und Orange versucht seit Jahren, mich zum Wechsel auf ein aktuelles „Orange Me“-Abonnement zu drĂ€ngen, und hat dabei auch schon klammheimlich den Abo-Typ geĂ€ndert, was ich mit Einschreiben reklamiert hatte. In der Folge wechselte Orange den Abo-Typ wieder zurĂŒck. Da alle neueren Orange-Abos entweder weniger Leistungen beinhalten oder teurer sind (interessant: eigentlich wĂŒrde man das Gegenteil erwarten), habe ich mich jeweils gegen die Änderung des Abo-Typs gewehrt und auf mein Recht (auch gemĂ€ss den AGB von Orange), den bestehenden Vertrag zu den vereinbarten Konditionen jeweils um ein Jahr zu verlĂ€ngern.

Im MĂ€rz 2014 hat mich Orange erneut kontaktiert und mir telefonisch den Wechsel auf ein „Orange Me“-Abo zu 11 Franken teureren monatlichen GebĂŒhren angeboten. Ich habe dieses Angebot abgelehnt und am 11. MĂ€rz 2014 auf Twitter geschrieben:

Orange hat ein paar Tage spĂ€ter ĂŒber Twitter mit mir Kontakt aufgenommen und per Direktnachricht nach meiner Mobilnummer gefragt, um mir ein neues Angebot zu unterbreiten. Frau NM hat mir in der Folge einen Abo-Vertrag angeboten, der 60 GesprĂ€chsminuten, 3’000 SMS, 1 GB Datentransfer und 3 Lieblingsnummern zum Preis von 25 Franken/Monat nach SIM-only-Rabatt umfasst. Dieses erste bessere Angebot als mein bisheriges Abonnement hat mich ĂŒberrascht, weshalb ich die Angaben wiederholt und gefragt habe:

Ich habe das Angebot also akzeptiert und ihr gedankt. Damit ist durch die gegenseitige, ĂŒbereinstimmende WillensĂ€usserung ein Vertrag bzw. eine Anpassung des Vertrags von 2008 zustande gekommen.

Als jedoch auch die folgenden monatlichen Rechnungen immer noch die ursprĂŒngliche GrundgebĂŒhr von 29 Franken anstelle der neuen GrundgebĂŒhr von 25 Franken auffĂŒhrten, habe ich mich am 19. Juni 2014 erneut per Twitter an Orange gewandt. Orange versprach, das abzuklĂ€ren und sich wieder zu melden. Nachdem ich nichts mehr von Orange gehört habe, habe ich am 8. Juli 2014 Orange erneut kontaktiert.

Am 17. Juli 2014 versuchte der Orange-Mitarbeiter DM zu einem ungĂŒnstigen Zeitpunkt, mich (einmalig) telefonisch zu erreichen, und hat mir danach ein E-Mail geschickt. Scheinbar war er nicht ĂŒber die vereinbarte Vertragsanpassung informiert, weshalb das E-Mail einen wirren Eindruck macht. Er meldet mir, dass im System ein Wechsel des Preisplans per 10. Juli 2014 eingetragen sei, jedoch fĂŒr „Orange Me Swiss 60 und 1 GB Datenvolumen fĂŒr monatliche CHF 45.-“ ohne weitere ErmĂ€ssigung. Gleichzeitig bietet er einen viel schlechteren Preisplan an.

Ich habe in der Folge bei Orange angerufen, um auf die vereinbarte Vertragsanpassung aufmerksam zu machen, die Frau NM – davon musste ich nach diesem E-Mail ausgehen – nicht im System eingetragen hatte. Frau D bestĂ€tigt am Telefon, dass im System ausser des Preisplanwechsels vom 9. Juli 2014 keine weiteren EintrĂ€ge vorhanden seien. Sie verfĂŒgt ĂŒber keine direkte E-Mail-Adresse, an die ich ein Bildschirmfoto der Twitter-Konversation mit Orange schicken kann, und kann den Preisplan nicht auf die vereinbarten Konditionen anpassen.

Ich sage ihr, dass ich damit nicht einverstanden bin und unter diesen UmstĂ€nden einer PreisplanĂ€nderung nie zugestimmt hĂ€tte. Sie solle meinen Preisplan auf das bisherige „iPhone Optima 30“-Abo zurĂŒckwechseln. Sie erklĂ€rt mir, dass dies nicht möglich sei. Ich gehe davon aus, dass ihr die Kompetenz dazu fehlt, und frage nach ihrem Vorgesetzten.

Jedoch auch Herr B ist nicht bereit, mir die vereinbarten Vertragsbedingungen zu gewĂ€hren oder meinen Preisplan zurĂŒckzuĂ€ndern. Er bietet mir die im Twitter-Angebot enthaltenen Leistungen zu 30 Franken pro Monat an (GrundgebĂŒhr 45 Franken, SIM-only-Rabatt 15 Franken) sowie eine einmalige Gutschrift von 5 Franken pro Monat bis zur nĂ€chsten VertragsverlĂ€ngerung, womit ich ja doch die 25 Franken pro Monat habe. Das habe Frau NM sicherlich gemeint, als sie mir das Angebot auf Twitter machte. Ich widerspreche ihm, da Frau NM nichts von einer zeitlichen Begrenzung geschrieben hat und ich ja auch extra nachgefragt habe, ob das gute Angebot einen Haken habe. Ich erklĂ€re ihm, dass sein Angebot das Problem nicht löst, sondern lediglich aufschiebt: Nach der nĂ€chsten VertragsverlĂ€ngerung wĂŒrden die monatlichen GebĂŒhren ja doch wieder 30 Franken betragen. Genau das wolle ich nicht. Er bestĂ€tigt mir, dass diese Gutschrift wirklich nur bis zur nĂ€chsten VertragsverlĂ€ngerung möglich seien und nicht darĂŒber hinaus. Ich lehne sein Angebot daher ab und bestehe auf die mit Frau NM vereinbarten Bedingungen oder ein ZurĂŒckwechseln auf mein bisheriges Abonnement. Herr B, schon bisher kein angenehmer GesprĂ€chspartner, ist nun hörbar aufgebracht und sagt, dann solle ich doch mein Orange-Abo kĂŒndigen und er werde mich dazu an die Vertragsabteilung weiterleiten.

Nach einer viertelstĂŒndigen Wartezeit in der Warteschleife habe ich Herrn T in der Leitung. Er ist erstaunt, von den Geschehnissen zu hören. Er wĂŒrde es bedauern, mich als Kunden zu verlieren, könne mir jedoch auch nur die zwei Möglichkeiten anbieten, entweder den Vertrag zu kĂŒndigen oder beim jetzt eingetragenen Vertrag mit einer MonatsgebĂŒhr von 30 Franken nach SIM-only-Rabatt zu bleiben. Ich versichere ihm, nicht zu einem anderen Telekommunikationsanbieter wechseln zu wollen, sondern lediglich entweder die vereinbarten Bedingungen zu erhalten oder zum ursprĂŒnglichen Abo-Typ zurĂŒckwechseln zu wollen. Ich bitte ihn, das GesprĂ€ch so ins System einzutragen. Ich werde mich nun an die Ombudsstelle Telekommunikation wenden und mich zu einem spĂ€teren Zeitpunkt wieder bei ihm melden.

Am 18. Juli 2014 melde ich der Ombudsstelle Telekommunikation den Sachverhalt und stelle das folgende Schlichtungsbegehren:

Orange soll sich an den neuen, gĂŒltigen Vertrag halten und mir die mit Frau NM vereinbarten Vertragsbedingungen mit einer monatlichen GrundgebĂŒhr von 25 Franken nach Abzug des SIM-only-Rabatts ohne zeitliche BeschrĂ€nkung gewĂ€hren. Als Alternative soll Orange meinen Preisplan zum iPhone Optima 30-Abo zurĂŒckĂ€ndern.

Nun bin ich gespannt, wie’s weiter geht.

VPS-Nachfolger EPG unbrauchbar: ein Armutszeugnis der Fernsehanbieter

Dank VPS konnten Videorekorder eine Sendung passgenau aufnehmen, auch wenn sie sich wegen einer SportĂŒbertragung oder aus anderen GrĂŒnden verschoben hatte oder lĂ€nger dauerte als vorgesehen. Die Fernsehsender schickten jeweils am Anfang und am Ende jeder Sendung ein Signal mit. Das VPS funktionierte jedoch nur im Analogfernsehen.

Der Nachfolgedienst heisst EPG: Electronic Programme Guide, der elektronische ProgrammfĂŒhrer. Und irgendwie funktioniert’s einfach nicht. Snooker und Tennis interessieren mich nicht und soll auch nicht aufgenommen werden. Das ist aber alles, was auf meiner Aufnahme zu sehen ist. Oder dann fehlt das Ende der Sendung.

Wir schreiben das Jahr 2014. Die Mondlandung ist 45 Jahre her. NĂ€chstes Jahr sollen Autos fliegen, Skateboards schweben und sich nasse Jacken selbst trocknen. Und trotzdem schaffen es die Fernsehanbieter nicht (mehr!), die digitalen Sendungen richtig aufzunehmen. Oder zumindest die UPC Cablecom kann das nicht. Woran liegt es? Das wĂŒrde mich wirklich interessieren.